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Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union am 29. Juni 2022 gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1158 des Rates unterzeichnet und wird seit diesem Datum vorläufig angewandt. Es wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2022/2435 des Rates geschlossen und trat am 5. Dezember 2022 in Kraft.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union am…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union am…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union im…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im folgenden „Abkommen“) wurde gemäß dem…
Das Abkommen wurde durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine…
Das Abkommen wurde durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.