Art. 2 32024D3219BESCHLUSS (EU) 2024/3219 DES RATES vom 12. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Aspekte, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen zu vertreten ist
Kann über die folgenden Buchstaben der Anlage I gemäß dem Textentwurf keine Einigung erzielt werden, so können die Vertreter der Union im Ausschuss der…
Erwägungsgrund 3 32025D2596BESCHLUSS (EU) 2025/2596 DES RATES vom 8. Dezember 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf seiner 19. Sitzung hinsichtlich Empfehlungen und Schlussfolgerungen, die an bestimmte Vertragsstaaten gerichtet sind und sich auf deren Durchführung dieses Übereinkommens beziehen, in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertretenden Standpunkt
Der Ausschuss der Vertragsparteien (im Folgenden „Ausschuss“) kann nach Artikel 68 Absatz 12 des Übereinkommens auf der Grundlage des Berichts und der…
Erwägungsgrund 3 32025D1169BESCHLUSS (EU) 2025/1169 DES RATES vom 5. Juni 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf seiner 18. Sitzung hinsichtlich Empfehlungen und Schlussfolgerungen, die an bestimmte Vertragsstaaten gerichtet sind und sich auf deren Durchführung dieses Übereinkommens beziehen, in Bezug auf Aspekte, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zu vertreten ist
Der Ausschuss der Vertragsparteien (im Folgenden „Ausschuss“) kann nach Artikel 68 Absatz 12 des Übereinkommens auf der Grundlage des Berichts und der…
Erwägungsgrund 3 32025D1168BESCHLUSS (EU) 2025/1168 DES RATES vom 5. Juni 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf seiner 18. Sitzung hinsichtlich Empfehlungen und Schlussfolgerungen, die an bestimmte Vertragsstaaten gerichtet sind und sich auf deren Durchführung dieses Übereinkommens beziehen, in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertreten ist
Der Ausschuss der Vertragsparteien (im Folgenden „Ausschuss“) kann nach Artikel 68 Absatz 12 des Übereinkommens auf der Grundlage des Berichts und der…
Erwägungsgrund 3 32025D2597BESCHLUSS (EU) 2025/2597 DES RATES vom 8. Dezember 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf seiner 19. Sitzung hinsichtlich Empfehlungen und Schlussfolgerungen, die an bestimmte Vertragsstaaten gerichtet sind und sich auf deren Durchführung dieses Übereinkommens beziehen, in Bezug auf Aspekte, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zu vertretenden Standpunkt
Der Ausschuss der Vertragsparteien (im Folgenden „Ausschuss“) kann nach Artikel 68 Absatz 12 des Übereinkommens auf der Grundlage des Berichts und der…