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Angesichts der Aufnahme der Kategorie „geprüft“ in Anhang II der Entscheidung 2008/971/EG sollte die genannte Entscheidung um einen Anhang mit einer Tabelle ergänzt werden, in der die Kategorien aufgeführt sind, unter denen forstliches Vermehrungsgut aus den verschiedenen Arten von Ausgangsmaterial in die Union eingeführt werden darf, um Klarheit und ordnungsgemäße Anwendung der genannten Entscheidung sicherzustellen. Dies ist erforderlich, um Rechtsklarheit, Kohärenz mit der Richtlinie 1999/105/EG und eine korrekte Anwendung dieser Vorschriften ebenso wie fundierte Entscheidungen der Unternehmer zu gewährleisten, die die genannte Entscheidung anwenden.
In der Entscheidung 2008/971/EG des Rates sind die Bedingungen festgelegt, unter denen forstliches Vermehrungsgut der Kategorien „quellengesichert“,…
Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „In dieser Entscheidung sind die Bedingungen festgelegt, unter denen forstliches Vermehrungsgut der Kategorien…
Zum Management von Futtermittelsicherheitsrisiken sollte das Verzeichnis der Materialien, deren Inverkehrbringen zum Zweck der Tierernährung derzeit gemäß der…
In Ermangelung eines Beschlusses auf Unionsebene in Bezug auf die Gleichstellung von forstlichem Vermehrungsgut der Kategorie „geprüft“ wurden die…
Eine Prüfung der nationalen Vorschriften der genannten Drittländer in Bezug auf die Kategorie „geprüft“ hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung von…
In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist für die Europäische Union eine Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.