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Mit dem Beschluss 98/416/EG des Rates ist die Union dem Übereinkommen zur Errichtung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (im Folgenden „GFCM-Übereinkommen“) beigetreten. Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Malta, Rumänien, Slowenien, Spanien und Zypern sind ebenfalls Vertragsparteien des GFCM-Übereinkommens.
„GFCM“ ist die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer;
Die Europäische Gemeinschaft ist dem Übereinkommen zur Einsetzung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (im Folgenden „GFCM-Übereinkommen“)…
Die Union sowie Bulgarien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Malta, Rumänien und Slowenien sind Vertragsparteien des…
Die Europäische Gemeinschaft ist Mitglied der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM); bei ihrem Beitritt zu dieser Organisation hat die…
Die von der Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) angenommenen Empfehlungen sind für die Vertragsparteien verbindlich. Da die Union…
Das Übereinkommen zur Errichtung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (im Folgenden „GFCM“) (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde auf der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.