Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die von der Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) angenommenen Empfehlungen sind für die Vertragsparteien verbindlich. Da die Union Vertragspartei des GFCM-Übereinkommens ist, sind solche Empfehlungen für sie verbindlich und sollten in Unionsrecht umgesetzt werden, es sei denn, sie sind inhaltlich bereits durch Unionsrecht abgedeckt. Die Union muss sicherstellen, dass die Fangtätigkeiten der Union außerhalb der Unionsgewässer auf denselben Grundsätzen und Standards beruhen, wie sie nach Unionsrecht gelten, und auf gleiche Ausgangsbedingungen für Betreiber aus der Union im Verhältnis zu Betreibern aus Drittländern hinwirken.
Die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) erlässt Maßnahmen, die die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der…
Vor jeder Sitzung der GFCM, wenn dieses Gremium rechtswirksame Beschlüsse mit Auswirkungen für die Union erlassen soll, wird dafür Sorge getragen, dass der im…
Mit dem Beschluss 98/416/EG des Rates ist die Union dem Übereinkommen zur Errichtung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (im Folgenden…
Die Europäische Gemeinschaft ist dem Übereinkommen zur Einsetzung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (im Folgenden „GFCM-Übereinkommen“)…
Auf den Jahrestagungen der GFCM seit 2005 wurden eine Reihe von Empfehlungen und Entschließungen für bestimmte Fischereien im GFCM-Übereinkommensgebiet…
In der Grundverordnung wird betont, dass sich die Union weltweit für die Ziele der GFP einsetzen und hierzu sicherstellen sollte, dass die Fischereitätigkeiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.