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Die CCSBT ist für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen im Verbreitungsgebiet des Südlichen Blauflossenthuns zuständig. Da das CSBT-Übereinkommen auf Staaten beschränkt ist, setzte die CCSBT die „erweiterte Kommission der CCSBT“ (im Folgenden „erweiterte Kommission“) ein, die neben den CCSBT-Mitgliedern auch Rechtsträger im Fischereisektor und die Union umfasst. In der CCSBT bereitet die erweiterte Kommission die Beschlüsse vor, die die CCSBT förmlich billigt. Die CCSBT erlässt Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für die Erhaltung, Bewirtschaftung und optimale Nutzung von Südlichem Blauflossenthun. Diese Maßnahmen können für die Union verbindlich werden.
Mit dem Beschluss (EU) 2015/2437 des Rates schloss die Europäische Union das Übereinkommen über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (im Folgenden…
Während die Verhandlungen betreffend die Änderung des Übereinkommens nicht abgeschlossen sind, hat die Kommission für die Erhaltung von Südlichem…
Während die Verhandlungen betreffend die Änderung des Übereinkommens nicht abgeschlossen sind, hat die Kommission für die Erhaltung von Südlichem…
Um künftige CCSBT-Entschließungen zügig in Unionsrecht umzusetzen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die…
1. GRUNDSÄTZE Im Rahmen der erweiterten Kommission wird die Union a) dafür Sorge tragen, dass die in der erweiterten Kommission angenommenen Maßnahmen mit dem…
Die Kommission für die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (CCSBT) hat auf ihrer Jahrestagung 2017 die auf der Jahrestagung 2016 angenommene TAC für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.