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Das Übereinkommen über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (im Folgenden „Übereinkommen“), mit dem die Kommission für die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (im Folgenden „CCSBT“) eingesetzt wurde, sieht den Beitritt von Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie der Union nicht vor. Zur Förderung der Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Bewirtschaftung von Südlichem Blauflossenthun hat die CCSBT die erweiterte Kommission für die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (im Folgenden „erweiterte Kommission“) eingesetzt, an der sich die Union als Mitglied beteiligen kann. Die Beschlüsse der erweiterten Kommission werden am Ende der CCSBT-Tagung, bei der sie von der erweiterten Kommission vorgelegt werden, zu Beschlüssen der CCSBT, es sei denn, die CCSBT beschließt das Gegenteil. Die Mitglieder der erweiterten Kommission haben dieselben Verpflichtungen wie die Mitglieder der CCSBT, einschließlich zur Einhaltung der Beschlüsse der CCSBT und der Bestimmung zu den finanziellen Beiträgen zur CCSBT.
Die CCSBT ist für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen im Verbreitungsgebiet des Südlichen Blauflossenthuns zuständig. Da das…
Während die Verhandlungen betreffend die Änderung des Übereinkommens nicht abgeschlossen sind, hat die Kommission für die Erhaltung von Südlichem…
Während die Verhandlungen betreffend die Änderung des Übereinkommens nicht abgeschlossen sind, hat die Kommission für die Erhaltung von Südlichem…
Mit dem Beschluss (EU) 2015/2437 des Rates schloss die Europäische Union das Übereinkommen über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (im Folgenden…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Kommission über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (CCSBT) betreffend…
1. GRUNDSÄTZE Im Rahmen der erweiterten Kommission wird die Union a) dafür Sorge tragen, dass die in der erweiterten Kommission angenommenen Maßnahmen mit dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.