Erwägungsgrund 1 32024D0414
Am 23. Mai 2022 hat der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen über die internationalen Wirkungen von Zwangsveräußerungen von Schiffen ermächtigt. Diese Verhandlungen wurden mit der Annahme des Wortlauts des Übereinkommens über die internationalen Wirkungen von Zwangsveräußerungen von Schiffen (im Folgenden „Übereinkommen“) durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 7. Dezember 2022 in New York erfolgreich abgeschlossen.