Erwägungsgrund 1 32026D1099
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die internationalen Wirkungen von Zwangsveräußerungen von Schiffen (im Folgenden „Übereinkommen von Peking über Zwangsveräußerungen von Schiffen“ oder „Übereinkommen“) wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 7. Dezember 2022 in New York angenommen.