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Um den statistischen Zwecken dienenden Aufgaben nachzukommen und für die Bewertung der Richtlinie (EU) 2017/2397 benötigt die ZKR keinen Zugang zu personenbezogenen Daten, sondern lediglich aggregierte statistische Daten. Die EBDB verfügt über einen Zugangsmodus, der lediglich die Einsicht in aggregierte statistische Daten ermöglicht. Dieser Zugangsmodus sollte für die ZKR verwendet werden. In ihrem Schreiben vom 17. Oktober 2022 versicherte die ZKR des Weiteren, sie verfüge nicht über entsprechende Datenbanken, zu denen sie gemäß Artikel 25 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2017/2397 Zugang gewähren könnte.
Schließlich muss der Zugang zu den Datenbanken der Kommission für die in Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2017/2397 genannten Zwecke — zur Durchführung,…
Die EZB sollte mit der Aufgabe betraut werden, dem ESRB statistische Unterstützung zu leisten. Daher sollte die in dieser Verordnung festgelegte und für die…
Die ZKR arbeitet mit der Union auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung von 2003 und einer weiteren Verwaltungsregelung von 2013 zusammen. Auf dieser…
Um den Aufwand für die Auskunftgebenden möglichst gering zu halten, ist es den nationalen Zentralbanken und der EZB gestattet, für die Zwecke der Entwicklung,…
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Erstellung statistischer Daten über die Teilnahme von Unionsbürgern, die…
Um die Qualität und Vergleichbarkeit der europäischen Unternehmensstatistiken oder der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Einklang mit den Konzepten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.