Art. 1 32024D2738BESCHLUSS (EU) 2024/2738 DES RATES vom 10. Oktober 2024 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Republik Armenien
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle…
Erwägungsgrund 3 32024D2738BESCHLUSS (EU) 2024/2738 DES RATES vom 10. Oktober 2024 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Republik Armenien
Gemäß dem Beschluss (EU) 2024/447 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Zusammenarbeit zwischen der…
Erwägungsgrund 4 32024D0447Die Verhandlungen über das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen…
Erwägungsgrund 3 32024D0447Der Rat ermächtigte die Kommission am 1. März 2021 zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Armenien über ein Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen…
Erwägungsgrund 5 32024D0447Das Abkommen ermöglicht die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Eurojust und den zuständigen Behörden der Republik Armenien, um schwere Kriminalität…