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Gemäß dem Beschluss (EU) 2024/447 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Republik Armenien (im Folgenden „Abkommen“) am 5. April 2024 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet.
Die Verhandlungen über das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen…
Der Rat ermächtigte die Kommission am 1. März 2021 zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Armenien über ein Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen…
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle…
Im Einklang mit dem Beschluss des Rates (EU) 2024/2704 wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Zusammenarbeit…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2018/104 wurde das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.