Erwägungsgrund 2 32024D0577
Am 24. Februar 2022 hat der Präsident der Russischen Föderation eine Militäroperation in der Ukraine angekündigt, und die russischen Streitkräfte haben einen grundlosen und ungerechtfertigten Angriff auf die Ukraine begonnen. Diese militärische Aggression stellt eine eklatante Verletzung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie einen Verstoß gegen das in Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen (VN) verankerte Verbot der Anwendung von Gewalt dar, das eine zwingende Regel des Völkerrechts ist, und gegen andere Grundsätze der VN-Charta dar.