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Insbesondere sollte klargestellt werden, dass Transaktionen im Rahmen des Bilanzmanagements im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Reserven der russischen Zentralbank oder im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Reserven juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung der russischen Zentralbank handeln, wie der russische National Wealth Fund, nicht unter das seit dem 28. Februar 2022 geltende Verbot von Transaktionen fallen. Bei den weiterhin zulässigen Transaktionen im Rahmen des Bilanzmanagements handelt es sich insbesondere um die Reinvestition von Barbeständen, die sich aufgrund immobilisierter Coupon- oder Dividenden- und Tilgungszahlungen und fällig werdender Einlagen akkumulieren, im Einklang mit einer umsichtigen Anlagepolitik und gemäß den geltenden rechtlichen Anforderungen.
In dem Beschluss (GASP) 2024/577 wurde klargestellt, dass Transaktionen im Rahmen des Bilanzmanagements im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Reserven der…
In dem Beschluss (GASP) 2024/577 wurde klargestellt, dass Transaktionen im Rahmen des Bilanzmanagements im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Reserven der…
Absatz 4 gilt nicht für Transaktionen im Rahmen des Bilanzmanagements im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Reserven der russischen Zentralbank oder im…
Absatz 4 gilt nicht für Transaktionen im Rahmen des Bilanzmanagements im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Reserven der russischen Zentralbank oder im…
In Artikel 1a des Beschlusses 2014/512/GASP werden folgende Absätze angefügt: „(7) Absatz 4 gilt nicht für Transaktionen im Rahmen des Bilanzmanagements im…
In Artikel 5a der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden folgende Absätze eingefügt: „(7) Absatz 4 gilt nicht für Transaktionen im Rahmen des Bilanzmanagements im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.