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In dem Beschluss (GASP) 2024/577 wurde klargestellt, dass Transaktionen im Rahmen des Bilanzmanagements im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Reserven der russischen Zentralbank oder im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Reserven juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung der russischen Zentralbank handeln, wie der russische National Wealth Fund, nicht unter das seit dem 28. Februar 2022 geltende Verbot von Transaktionen fallen. Bei den weiterhin zulässigen Transaktionen im Rahmen des Bilanzmanagements handelt es sich insbesondere um die Reinvestition von Barbeständen, die sich aufgrund immobilisierter Coupon- oder Dividenden- und Tilgungszahlungen und fällig werdender Einlagen akkumulieren, im Einklang mit einer umsichtigen Anlagepolitik und gemäß den geltenden rechtlichen Anforderungen.
In dem Beschluss (GASP) 2024/577 wurde klargestellt, dass Transaktionen im Rahmen des Bilanzmanagements im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Reserven der…
Insbesondere sollte klargestellt werden, dass Transaktionen im Rahmen des Bilanzmanagements im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Reserven der russischen…
In Artikel 1a des Beschlusses 2014/512/GASP werden folgende Absätze angefügt: „(7) Absatz 4 gilt nicht für Transaktionen im Rahmen des Bilanzmanagements im…
Der Rat hat am 28. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/335 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP angenommen, wonach Transaktionen im Zusammenhang mit…
Absatz 4 gilt nicht für Transaktionen im Rahmen des Bilanzmanagements im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Reserven der russischen Zentralbank oder im…
Der Rat hat am 28. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/335 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP angenommen, wonach Transaktionen im Zusammenhang mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.