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Es ist daher angezeigt, zusätzliche Maßnahmen in Bezug auf diese unerwarteten und außerordentlichen Einnahmen und Nettogewinne in vollem Einklang mit dem Völkerrecht und dem Unionsrecht einzuführen. Im Einklang mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit sollten diese zusätzlichen Maßnahmen ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses gelten. Ziel der zusätzlichen Maßnahmen sollte es letztendlich sein, die Ukraine sowie ihre Erholung und ihren Wiederaufbau zu unterstützen, insbesondere durch die künftige, von der Kommission vorgeschlagene Fazilität für die Ukraine, im Einklang mit deren Zielen und den Zielen des Beschlusses 2014/512/GASP und entsprechend dem Zweck der restriktiven Maßnahmen und den Zielen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union, einschließlich insbesondere des Ziels der Erhaltung des Friedens, der Verhütung von Konflikten, der Stärkung der internationalen Sicherheit, des Schutzes der Zivilbevölkerung und der Unterstützung der Bevölkerungsgruppen, Länder und Regionen, die mit vom Menschen verursachten Katastrophen konfrontiert sind, wie sie die Ukraine und ihre Bevölkerung durch den Angriffskrieg Russlands erleiden.
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/577 wurden daher in vollem Einklang mit dem Völkerrecht und dem Unionsrecht zusätzliche Maßnahmen in Bezug auf diese unerwarteten…
Ziel der zusätzlichen Maßnahmen sollte letztlich sein, die Ukraine und deren Erholung und Wiederaufbau sowie deren Selbstverteidigung gegen den Angriff…
In dem Beschluss (GASP) 2024/1470 sind daher zusätzliche Maßnahmen vorgesehen. Diese zusätzlichen Maßnahmen sollten entsprechend dem Grundsatz der…
Da diese unerwarteten und außerordentlichen Einnahmen zwangsläufig aus der Umsetzung der restriktiven Maßnahmen resultieren, insbesondere aus dem Verbot nach…
Da diese unerwarteten und außerordentlichen Einnahmen zwangsläufig aus der Umsetzung der restriktiven Maßnahmen resultieren, insbesondere aus dem Verbot nach…
Da diese unerwarteten und außerordentlichen Einnahmen zwangsläufig aus der Umsetzung der restriktiven Maßnahmen resultieren, insbesondere aus dem Verbot nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.