Erwägungsgrund 4 32018D1211BESCHLUSS (EU) 2018/1211 DES RATES vom 16. Juli 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Protokolls zur Änderung des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen), durch das dem Königreich Marokko der Beitritt ermöglicht wird (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Protokoll sollte daher — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32011D0027BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2010 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Moldau an den Programmen der Union (2011/27/EU)
Das Protokoll sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32011D0034BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2010 über die Unterzeichnung im Namen der Union und vorläufige Anwendung des Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Ukraine an den Programmen der Union (2011/34/EU)
Das Protokoll sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32023D1685BESCHLUSS (EU) 2023/1685 DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Beitrittsprotokolls zum Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Protokoll sollte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32010D0620BESCHLUSS DES RATES vom 7. Oktober 2010 über die Unterzeichnung eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Königreichs Marokko an den Programmen der Union (2010/620/EU)
Das Protokoll sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 5 32024D2588BESCHLUSS (EU) 2024/2588 DES RATES vom 10. September 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2024-2029)
Das Protokoll sollte im Namen der Union vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden.