Erwägungsgrund 8 32022D2585BESCHLUSS (EU) 2022/2585 DES RATES vom 8. November 2022 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (2022-2026)
Das Protokoll sollte daher vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32024D0578BESCHLUSS (EU) 2024/578 DES RATES vom 29. Januar 2024 über die Unterzeichnung des Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft im Namen der Europäischen Union
Das Protokoll sollte daher — vorbehaltlich des Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 6 32024D2152BESCHLUSS (EU) 2024/2152 DES RATES vom 15. Juli 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union – und die vorläufige Anwendung des Protokolls (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde
Dieses Protokoll sollte daher vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 5 32019D2025BESCHLUSS (EU) 2019/2025 DES RATES vom 18. November 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung der Internationalen Konvention für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik
Das Protokoll sollte im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32013D0702BESCHLUSS DES RATES vom 7. Oktober 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und über die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik San Marino andererseits zur Einbeziehung der Republik Kroatien als Vertragspartei nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union (2013/702/EU)
Das Protokoll sollte im Namen der Union vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 5 32023D0911BESCHLUSS (EU) 2023/911 DES RATES vom 28. September 2021 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — eines Protokolls über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen)
Das Protokoll sollte daher im Namen der Union genehmigt werden —