Art. 7 32020D0472BESCHLUSS (GASP) 2020/472 DES RATES vom 31. März 2020 über eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI)
Das operative Hauptquartier von EUNAVFOR MED IRINI befindet sich in Rom, Italien.
Art. 2 32024D0583Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation
Flottillenadmiral Vasileios GRYPARIS wird zum Befehlshaber der EU-Operation EUNAVFOR ASPIDES ernannt.
Art. 1 Abs. 5 32024D0583Auftrag
Zu diesem Zweck wird die EUNAVFOR ASPIDES im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten
Erwägungsgrund 3 32024D0632BESCHLUSS (GASP) 2024/632 DES RATES vom 19. Februar 2024 zur Einleitung der Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES)
EUNAVFOR ASPIDES sollte entsprechend der Empfehlung des Befehlshabers der EU-Operation am 19. Februar 2024 eingeleitet werden —
Art. 11 Abs. 4 32024D0583Inkrafttreten und Beendigung
Dieser Beschluss wird ab dem Zeitpunkt der Schließung des Hauptquartiers der EU-Operation entsprechend der gebilligten Planung für die Beendigung von EUNAVFOR…