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Unter der Verantwortung des Rates und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) nimmt das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) die politische Kontrolle und strategische Leitung von EUNAVFOR ASPIDES wahr.
Der Rat ermächtigt das PSK, die geeigneten Beschlüsse nach Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) zu fassen. Diese Ermächtigung umfasst die Befugnis zur Änderung der Planungsdokumente, einschließlich des Operationsplans, der Befehlskette und der Einsatzregeln. Sie umfasst auch die Befugnis, Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation und des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte zu fassen. Die Befugnis zur Entscheidung über die Ziele und die Beendigung der EUNAVFOR ASPIDES verbleibt beim Rat.
Das PSK wird regelmäßig über die Durchführung der EUNAVFOR ASPIDES auf dem Laufenden gehalten, und insbesondere erstattet der Vorsitzende des EU-Militärausschusses (EUMC) dem PSK regelmäßig darüber Bericht. Das PSK kann den Befehlshaber der EU-Operation oder den Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zu seinen Sitzungen einladen.
Der Befehlshaber der EU-Operation erstattet dem PSK alle zwei Monate einen Bericht über die Durchführung der EUNAVFOR ASPIDES.
Das PSK erstattet dem Rat regelmäßig Bericht.
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