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Zu diesem Zweck sollte die Operation Schiffe begleiten, eine maritime Lageerfassung sicherstellen und die Schiffe vor bereichsübergreifenden Angriffen auf See schützen. Sie sollte defensiver Natur bleiben. Die für die Operation entsandten Einsatzkräfte sollten im Einklang mit dem geltenden Völkerrecht, einschließlich des Völkergewohnheitsrechts und — wenn die Voraussetzungen erfüllt sind — des Rechts auf Selbstverteidigung, handeln, um einen unmittelbar bevorstehenden oder andauernden Angriff auf ihre eigenen Schiffe oder Schiffe von Dritten abzuwehren. Die Operation sollte unter uneingeschränkter Einhaltung des SRÜ durchgeführt werden. Die Modalitäten und Bedingungen hierfür sollten im Operationsplan und in den Einsatzregeln festgelegt werden, die vom Rat gebilligt werden müssen.
Der Einsatzplan enthält im Einklang mit dem Völkerrecht und unter Achtung der Grundrechte zumindest die folgenden Modalitäten für die Ausschiffung der bei einem…
Schiffe vor bereichsübergreifenden Angriffen auf See unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts, einschließlich der Grundsätze der Notwendigkeit und…
Die Operation sollte daher ermächtigt werden, gemäß den in der Resolution 2240 (2015) des VN-Sicherheitsrats festgelegten Bedingungen auf hoher See Schiffe…
Das strategische Ziel der Operation sollte darin bestehen, in enger Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Bereitstellern maritimer Sicherheit in dem Gebiet, in dem…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 werden die von der Agentur koordinierten Grenzüberwachungseinsätze entsprechend einem Einsatzplan durchgeführt. Daher…
Während Grenzüberwachungseinsätzen auf See sollten die Mitgliedstaaten ihren jeweiligen Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, insbesondere dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.