Erwägungsgrund 4 32024D0628
Am 14. Februar 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/338 angenommen, mit dem die Ausnahme für humanitäre Zwecke nach der Resolution 2664 (2022) in die Regelungen der Union für restriktive Maßnahmen aufgenommen wurde, mit denen die vom VN-Sicherheitsrat oder seinen Sanktionsausschüssen beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden. Am 31. März 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/726 angenommen, mit dem die Ausnahme für humanitäre Zwecke nach der Resolution 2664 (2022) in die Regelungen der Union für restriktive Maßnahmen aufgenommen wurde, mit denen die vom VN-Sicherheitsrat oder seinen Sanktionsausschüssen beschlossenen Maßnahmen und die vom Rat beschlossenen ergänzenden Maßnahmen umgesetzt werden. Am 27. November 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/2686 angenommen, mit dem die Ausnahme für humanitäre Zwecke in bestimmte Regelungen der Union für restriktive Maßnahmen zugunsten der in der Resolution 2664 (2022) genannten Akteure, von Organisationen und Agenturen, denen die Union das Zertifikat für humanitäre Partnerschaft erteilt hat, und von Organisationen und Agenturen, die von einem Mitgliedstaat oder von einer spezialisierten Agentur eines Mitgliedstaats zertifiziert oder anerkannt sind, eingeführt wurde.