Erwägungsgrund 2 32024D0632Am 14. Februar 2024 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee übereingekommen, dass der Operationsplan (OPLAN), einschließlich der Einsatzregeln, für…
Art. 1 Abs. 5 32024D0583BESCHLUSS (GASP) 2024/583 DES RATES vom 8. Februar 2024 über eine Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES)
Zu diesem Zweck wird die EUNAVFOR ASPIDES im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten
Art. 1 32015D0972BESCHLUSS (GASP) 2015/972 DES RATES vom 22. Juni 2015 über die Einleitung der Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED)
Der Operationsplan und die Einsatzregeln für die Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED) werden gebilligt.
Erwägungsgrund 3 32024D0632EUNAVFOR ASPIDES sollte entsprechend der Empfehlung des Befehlshabers der EU-Operation am 19. Februar 2024 eingeleitet werden —
Erwägungsgrund 3 32025D0334BESCHLUSS (GASP) 2025/334 DES RATES vom 14. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/583 über eine Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES)
Am 19. Februar 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/632 angenommen, mit dem die EUNAVFOR ASPIDES mit einem Mandat bis zum 18. Februar 2025 eingerichtet…