Erwägungsgrund 3 32024D0632EUNAVFOR ASPIDES sollte entsprechend der Empfehlung des Befehlshabers der EU-Operation am 19. Februar 2024 eingeleitet werden —
Erwägungsgrund 2 32026D0778BESCHLUSS (GASP) 2026/778 DES RATES vom 30. März 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/583 über eine Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES)
Am 19. Februar 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/632 angenommen, mit dem die EUNAVFOR ASPIDES mit einem Mandat bis zum 18. Februar 2025 eingeleitet…
Erwägungsgrund 3 32026D0439BESCHLUSS (GASP) 2026/439 DES RATES vom 23. Februar 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/583 über eine Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES)
Am 19. Februar 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/632 angenommen, mit dem die EUNAVFOR ASPIDES mit einem Mandat bis zum 18. Februar 2025 eingerichtet…
Erwägungsgrund 3 32025D0334BESCHLUSS (GASP) 2025/334 DES RATES vom 14. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/583 über eine Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES)
Am 19. Februar 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/632 angenommen, mit dem die EUNAVFOR ASPIDES mit einem Mandat bis zum 18. Februar 2025 eingerichtet…
Art. 11 Abs. 2 32024D0583BESCHLUSS (GASP) 2024/583 DES RATES vom 8. Februar 2024 über eine Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES)
Die EUNAVFOR ASPIDES endet am 28. Februar 2027.