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Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2022/266 und solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen das Verbot der Gewaltanwendung verstoßen, was eine schwerwiegende Verletzung des Völkerrechts ist, ist es angezeigt, alle von der Union derzeit verhängten Maßnahmen aufrechtzuerhalten und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Folglich sollten die in Beschluss (GASP) 2022/266 enthaltenen restriktiven Maßnahmen um weitere 12 Monate bis zum 24. Februar 2025 verlängert werden.
Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen das Verbot der Gewaltanwendung verstoßen, was ein schwerwiegender Verstoß gegen…
Angesichts der ernsten Lage und solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen grundlegende Regeln des Völkerrechts,…
Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen das Verbot der Gewaltanwendung verstoßen, was ein schwerwiegender Verstoß gegen…
Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen das Verbot der Gewaltanwendung verstoßen, das eine zwingende Regel des…
Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen das Verbot der Gewaltanwendung verstoßen, das eine zwingende Regel des…
Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen grundlegende Regeln des Völkerrechts, insbesondere gegen das in Artikel 2 Absatz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.