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Die Union setzt die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen aktiv um und führt die in deren Kapitel III aufgeführten Maßnahmen durch, insbesondere die Maßnahmen zur Verstärkung, Umsetzung und Universalität des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ); ferner stellt sie Ressourcen für Projekte zur technischen Unterstützung sowie Expertise in Bezug auf ein breites Spektrum von Nichtverbreitungsmaßnahmen bereit und setzt sich für die Stärkung der Rolle des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (im Folgenden „VN-Sicherheitsrat“) ein.
Die Union setzt die Strategie der EU aktiv um und führt die in deren Kapitel III aufgeführten Maßnahmen durch, insbesondere die Maßnahmen zur Verstärkung,…
Die Union setzt diese Strategie aktiv um und führt die in deren Kapitel III aufgeführten Maßnahmen durch, insbesondere die Maßnahmen im Zusammenhang mit der…
Die Union setzt diese Strategie aktiv um und führt die in deren Kapitel III aufgeführten Maßnahmen durch, insbesondere die Maßnahmen zur Verstärkung, Umsetzung…
Die Union setzt diese EU-Strategie aktiv um und führt die in deren Kapitel III aufgeführten Maßnahmen durch, insbesondere die Maßnahmen zur Verstärkung,…
Die Union betreibt aktiv die Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen vom 12. Dezember 2003 sowie die Durchführung der…
Die EU betreibt aktiv die Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die Durchführung der in Kapitel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.