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Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und des Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung unterstützt die Union weiterhin die Tätigkeiten des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) durch eine operative Maßnahme zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ), seines intersessionalen Programms sowie der Vorbereitung der Zehnten Überprüfungskonferenz (im Folgenden „Maßnahme“).
Die Ziele der Maßnahme sind die Folgenden:
Unterstützung des intersessionalen Programms des BWÜ, indem die Beratungen innerhalb der Arbeitsgruppe zur Stärkung des BWÜ erleichtert werden, sowie Unterstützung der Vorbereitung der Zehnten Überprüfungskonferenz im Jahr 2027;
Stärkung der Umsetzung des Übereinkommens, indem auf den Ergebnissen früherer Beschlüsse des Rates (GASP) aufgebaut wird.
Eine ausführliche Beschreibung der Maßnahme ist im Anhang des vorliegenden Beschlusses enthalten.
Unterstützungsmaßnahmen sind unter Beachtung der Grundsätze und Anforderungen des Beschlusses (GASP) 2021/509, insbesondere im Einklang mit dem Gemeinsamen…
Unterstützungsmaßnahmen sind unter Beachtung der Grundsätze und Anforderungen des Beschlusses (GASP) 2021/509, insbesondere im Einklang mit dem Gemeinsamen…
Unterstützungsmaßnahmen sind unter Beachtung der Grundsätze und Anforderungen des Beschlusses (GASP) 2021/509, insbesondere im Einklang mit dem Gemeinsamen…
Unterstützungsmaßnahmen sind unter Beachtung der Grundsätze und Anforderungen des Beschlusses (GASP) 2021/509, insbesondere im Einklang mit dem Gemeinsamen…
Unterstützungsmaßnahmen sind unter Beachtung der Grundsätze und Anforderungen des Beschlusses (GASP) 2021/509, insbesondere im Einklang mit dem Gemeinsamen…
Unterstützungsmaßnahmen sind unter Beachtung der Grundsätze und Anforderungen des Beschlusses (GASP) 2021/509, insbesondere unter Einhaltung des Gemeinsamen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.