Erwägungsgrund 2 32024D0775
Am 24. Februar 2022 ersuchte die Ukraine gemäß Artikel 16 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates um Katastrophenhilfe. Als Ausdruck der Solidarität und Unterstützung reagierten die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft mit der Lieferung von Hilfsgütern zur Verteilung sowohl an Personen, die vor der militärischen Aggression Russlands in die Union fliehen, als auch an andere von der militärischen Aggression gegen die Ukraine Betroffene.