Erwägungsgrund 2 32023D0375
Am 15. Juli 2021 ersuchte Litauen gemäß Artikel 15 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates um Hilfe bei der Bewältigung der Notfallsituation. Neunzehn Mitgliedstaaten und ein Drittland, das am Katastrophenschutzverfahren der Union teilnimmt, antworteten auf das Ersuchen Litauens. Die Hilfsangebote umfassten die Bereitstellung von Heiz- und Klimaanlagen, Feldbetten, Stromgeneratoren, Wohn- und Sanitärcontainern, Zelten und Bodenbelägen, Beleuchtungskits, Tischen, Stühlen, Decken, Kissen, Schlafsäcken, Matratzen, Spinden, Lagerzelten und Lebensmittelrationen sowie andere nichtfinanzielle Hilfen.