Erwägungsgrund 3 32024D0788BESCHLUSS (EU) 2024/788 DER KOMMISSION vom 6. März 2024 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Richtlinie (EU) 2023/2843 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2011/99/EU und 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2003/8/EG des Rates und der Rahmenbeschlüsse 2002/584/JI, 2003/577/JI, 2005/214/JI, 2006/783/JI, 2008/909/JI, 2008/947/JI, 2009/829/JI und 2009/948/JI des Rates im Hinblick auf die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit
Da es für die Beteiligung Irlands an der Richtlinie (EU) 2023/2843 keine spezifischen Bedingungen gibt, sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich.
Erwägungsgrund 5 32024D2099BESCHLUSS (EU) 2024/2099 DER KOMMISSION vom 31. Juli 2024 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes
Da es für die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1347 keine spezifischen Bedingungen gibt, sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich —
Erwägungsgrund 4 32024D2092BESCHLUSS (EU) 2024/2092 DER KOMMISSION vom 31. Juli 2024 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1359 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl
Da es für die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1359 keine spezifischen Bedingungen gibt, sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich —
Erwägungsgrund 5 32024D2089BESCHLUSS (EU) 2024/2089 DER KOMMISSION vom 31. Juli 2024 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1348 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union
Da es für die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1348 keine spezifischen Bedingungen gibt, sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich —
Erwägungsgrund 4 32024D2093BESCHLUSS (EU) 2024/2093 DER KOMMISSION vom 31. Juli 2024 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen
Da es für die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1350 keine spezifischen Bedingungen gibt, sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich —
Erwägungsgrund 4 32024D2088BESCHLUSS (EU) 2024/2088 DER KOMMISSION vom 31. Juli 2024 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060
Da es für die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1351 keine spezifischen Bedingungen gibt, sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich —