Erwägungsgrund 3 32024D0876
Da die Beteiligung nicht bis zum 10. Juli des Haushaltsjahrs 2023 eingerichtet werden konnte, sollte Protokoll 31 zum EWR-Abkommen geändert werden, um die Vereinbarung der Vertragsparteien über die Modalitäten der rückwirkend zu leistenden finanziellen Beiträge für das Haushaltsjahr 2023 festzulegen und damit eine uneingeschränkte Beteiligung an Tätigkeiten im Rahmen der Verordnung (EU) 2023/1525 zu ermöglichen.