Art. 1 Abs. 2 32017D0798BESCHLUSS (EU) 2017/798 DES RATES vom 25. April 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Regierung von Japan über ein Abkommen über Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik zwischen der Europäischen Union und der Regierung von Japan
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32024D0948BESCHLUSS (EU) 2024/948 DES RATES vom 4. März 2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Königreich Norwegen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) aus der Europäischen Union an das Königreich Norwegen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Erwägungsgrund 1 32026D0643BESCHLUSS (EU) 2026/643 DES RATES vom 23. Februar 2026 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität
Am 4. März 2024 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über ein Abkommen zwischen der…
Art. 1 Abs. 2 32024D0947BESCHLUSS (EU) 2024/947 DES RATES vom 4. März 2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Island über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und Island über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) aus der Europäischen Union an Island zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32023D2848BESCHLUSS (EU) 2023/2848 DES RATES vom 9. November 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung der Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Volksrepublik Algerien, der Arabischen Republik Ägypten, dem Haschemitischen Königreich Jordanien, der Libanesischen Republik bzw. dem Königreich Marokko zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen ihrer Beteiligung in Bezug auf „Horizont Europa“ an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.