Art. 2 32024D0948BESCHLUSS (EU) 2024/948 DES RATES vom 4. März 2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Königreich Norwegen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) aus der Europäischen Union an das Königreich Norwegen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität
Die Kommission wird als Verhandlungsführer der Union benannt.
Art. 2 32023D1008BESCHLUSS (EU) 2023/1008 DES RATES vom 15. Mai 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Ecuador über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Ecuador über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen ecuadorianischen Behörden
Die Kommission wird als Verhandlungsführer der Union benannt.
Art. 2 32024D0947BESCHLUSS (EU) 2024/947 DES RATES vom 4. März 2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Island über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und Island über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) aus der Europäischen Union an Island zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität
Die Kommission wird als Verhandlungsführer der Union benannt.
Art. 2 32023D1009BESCHLUSS (EU) 2023/1009 DES RATES vom 15. Mai 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Plurinationalen Staat Bolivien über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Plurinationalen Staat Bolivien über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen bolivianischen Behörden
Die Kommission wird als Verhandlungsführer der Union benannt.
Art. 3 32024D1293BESCHLUSS (EU) 2024/1293 DES RATES vom 29. April 2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über Änderungen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr
Die Kommission wird als Verhandlungsführer der Union benannt.