Erwägungsgrund 1 32025D0010
Mit dem Beschluss des Rates vom 30. November 2017 wurde die Kommission ermächtigt, Verhandlungen mit den CARIFORUM-Staaten über ein Abkommen zum Schutz geografischer Angaben aufzunehmen. Der genannte Beschluss stützte sich auf Artikel 145 des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits („CARIFORUM-Abkommen“).