Erwägungsgrund 1 32017D1922
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 15. Oktober 2008 unterzeichnet und wurde seit dem 29. Dezember 2008 vorläufig angewandt.