Erwägungsgrund 2 32025D1119
Der durch Artikel 9 des Übereinkommens eingesetzte Internationale Getreiderat hat die Geschäftsordnung des Übereinkommens (im Folgenden „Geschäftsordnung“) am 6. Juli 1995 gebilligt.
Der durch Artikel 9 des Übereinkommens eingesetzte Internationale Getreiderat hat die Geschäftsordnung des Übereinkommens (im Folgenden „Geschäftsordnung“) am 6. Juli 1995 gebilligt.