Erwägungsgrund 1 32022D2003
Das Internationale Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss 96/88/EG des Rates geschlossen und trat am 1. Juli 1995 in Kraft. Das Übereinkommen wurde ursprünglich für einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen und ist seitdem regelmäßig verlängert worden.