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Gemäß Artikel 20 des Übereinkommens bestimmen sich die Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Getreiderates im Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs nach dem Abkommen über den Sitz zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und dem Internationalen Weizenrat, dem Rechtsvorgänger des Internationen Getreiderats. In diesem Abkommen ist festgelegt, dass die Archive des Internationalen Getreiderats unverletzlich sind.
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Internationalen Getreiderat zu vertreten ist, ist Folgender: Der Beitritt des Vereinigten Königreichs zum…
Nach Artikel 27 Absatz 2 des Übereinkommens steht der Beitritt den Regierungen aller Staaten unter den vom Internationalen Getreiderat für angemessen erachteten…
Nach Artikel 27 Absatz 2 des Übereinkommens steht der Beitritt den Regierungen aller Staaten unter den vom Internationalen Getreiderat für angemessen erachteten…
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Internationalen Getreiderat zu vertretenden Standpunkt festzulegen und den Beitritt des Vereinigten Königreichs zum…
Nach Artikel 27 Absatz 2 des Übereinkommens steht der Beitritt zum Übereinkommen den Regierungen aller Staaten unter den vom Internationalen Getreiderat für…
In Artikel 14 des Übereinkommens und in Artikel 19 der Geschäftsordnung sind Regelungen für die Beschlussfassung des Internationalen Getreiderats festgelegt.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.