Erwägungsgrund 4 32025D1134
Aufgrund ihres besonderen Interesses an der Bestrahlungskapazität des HFR haben die Nuclear Research and consultancy Group V.O.F. (im Folgenden „NRG“) und das Commissariat à l’énergie atomique et aux énergies alternatives (im Folgenden „CEA“) als Durchführungsorgane für die Niederlande bzw. Frankreich vereinbart, das zusätzliche Forschungsprogramm für den HFR 2024-2027 vollständig durch Beiträge zum Gesamthaushalt der Union zu finanzieren, im Wege externer zweckgebundener Einnahmen.