Erwägungsgrund 4 32017D0956
Damit die Kontinuität zwischen den zusätzlichen Forschungsprogrammen gewährleistet ist, sollte dieser Beschluss ab dem 1. Januar 2016 gelten. Mit einem Teil der Beiträge für das zusätzliche Forschungsprogramm für den HFR 2016-2019 sollten auch die im Laufe des Jahres 2016 getätigten Ausgaben gedeckt werden dürfen.