Erwägungsgrund 3 32014D0022BESCHLUSS 2014/22/GASP DES RATES vom 20. Januar 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/353/GASP zur Änderung und Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und die Krise in Georgien
Ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag sollte für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2014 vorgesehen werden —
Erwägungsgrund 9 32025D1473BESCHLUSS (GASP) 2025/1473 DES RATES vom 18. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Ein neuer finanzieller Bezugsrahmen sollte daher hinzugefügt werden, der den Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 abdeckt.
Erwägungsgrund 5 32017D2161BESCHLUSS (GASP) 2017/2161 DES RATES vom 20. November 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag sollte für den Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. Mai 2019 bereitgestellt werden.
Erwägungsgrund 8 32024D2503BESCHLUSS (GASP) 2024/2503 DES RATES vom 23. September 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Ein neuer finanzieller Bezugsrahmen sollte hinzugefügt werden, der den Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 abdeckt.
Erwägungsgrund 3 32016D0208BESCHLUSS (GASP) 2016/208 DES RATES vom 15. Februar 2016 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/260 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte
Im Beschluss (GASP) 2015/260 wurde der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für den Zeitraum vom 1. März 2015 bis zum 29. Februar 2016 zugewiesen. Ein…
Erwägungsgrund 3 32015D2008BESCHLUSS (GASP) 2015/2008 DES RATES vom 10. November 2015 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia
Für den Zeitraum vom 15. Dezember 2015 bis zum 14. Dezember 2016 sollte ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag bereitgestellt werden.