Erwägungsgrund 12 32025D0840BESCHLUSS (EU) 2025/840 DER KOMMISSION vom 25. März 2025 zur Anerkennung bestimmter Projekte im Bereich kritische Rohstoffe als strategische Projekte gemäß der Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 1904) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss steht im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses —
Erwägungsgrund 14 32010D0376BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. Juli 2010 zu den Sicherheitsanforderungen, die gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch Europäische Normen über bestimmte Produkte für die Bettruhe von Kindern zu erfüllen sind (2010/376/EU)
Dieser Beschluss entspricht der Stellungnahme des mit Artikel 15 der Richtlinie 2001/95/EG eingesetzten Ausschusses —
Erwägungsgrund 12 32011D0476BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 27. Juli 2011 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für stationäre Trainingsgeräte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/476/EU)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des nach Artikel 15 der Richtlinie 2001/95/EG eingesetzten Ausschusses —
Erwägungsgrund 10 32007D0171BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. März 2007 über die Netzanforderungen für das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (dritte Säule) (2007/171/EG)
Die Maßnahmen dieses Beschlusses stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses 2001/886/JI eingesetzten Ausschusses —
Erwägungsgrund 11 32011D0479BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 27. Juli 2011 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Turngeräte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/479/EU)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des nach Artikel 15 der Richtlinie 2001/95/EG eingesetzten Ausschusses —
Erwägungsgrund 13 32005D0470BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 24. Juni 2005 zur Einstellung des Untersuchungsverfahrens wegen unerlaubter Vervielfältigung von Tonträgern der Gemeinschaft in Thailand und ihrer Auswirkungen auf den Handel der Gemeinschaft mit Tonträgern (2005/470/EG)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses —