Erwägungsgrund 2 32025D1213
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Übereinkommens kann der Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (im Folgenden „Rat der Mitglieder“) im Hinblick auf die Anwendung des Übereinkommens Entscheidungen treffen und Empfehlungen abgeben.