Erwägungsgrund 4 32025D1244
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union auf den Tagungen der OIV zu vertretenden Standpunkt bezüglich der OIV-Resolutionsentwürfe, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, festzulegen. Dieser Standpunkt sollte auf den Tagungen der OIV durch die auch der OIV angehörenden Mitgliedstaaten, die dabei gemeinsam im Interesse der Union handeln, vorgetragen werden.