Erwägungsgrund 1 32025D1244
Die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) wird auf ihrer nächsten Generalversammlung, die am 20. Juni 2025 stattfinden soll, bestimmte Resolutionen (im Folgenden „OIV-Resolutionsentwürfe“) prüfen und gegebenenfalls verabschieden. Die OIV-Resolutionsentwürfe werden im Fall ihrer Annahme Rechtswirkung im Sinne von Artikel 218 Absatz 9 des Vertrags entfalten.