Erwägungsgrund 2 32025D1286
Wenngleich das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit die Koordinierung der sozialen Sicherheit vorsieht und somit die Mobilität von Personen nach dem internen Recht beider Vertragsparteien unterstützt und Vorschriften für die Einreise und den vorübergehenden Aufenthalt natürlicher Personen zu Geschäftszwecken enthält, die nur Fälle der vorübergehenden Anwesenheit für einen bestimmten Zweck, wie die Erbringung von Dienstleistungen, regeln, regelt es nicht die Mobilität als solche, d. h. die Möglichkeit für Staatsangehörige einer Vertragspartei, sich im Hoheitsgebiet der anderen Partei aufzuhalten oder dort zu wohnen. Stattdessen unterliegt die Mobilität natürlicher Personen zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich derzeit den jeweiligen Einwanderungs-Vorschriften der Union und ihrer Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs. Dies hat zu einem Rückgang der Zahl der Personen geführt, die Möglichkeiten der Mobilität zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich in Anspruch nehmen. Besonders beeinträchtigt dies die Möglichkeiten für junge Menschen aus der Union und dem Vereinigten Königreich, Lebenserfahrungen im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Partei zu sammeln und an Austauschmaßnahmen in den Bereichen Jugend, Kultur, Bildung, Forschung und Ausbildung teilzunehmen.