Erwägungsgrund 1 32025D1293
Das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss 98/249/EG des Rates geschlossen und trat am 25. März 1998 in Kraft.
Das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss 98/249/EG des Rates geschlossen und trat am 25. März 1998 in Kraft.