Art. 2 32025D1209BESCHLUSS (EU) 2025/1209 DES RATES vom 12. Juni 2025 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Côte d’Ivoire über ein Abkommen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 2 32024D3124BESCHLUSS (EU) 2024/3124 DES RATES vom 5. Dezember 2024 zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Europäischen Union die überarbeitete Fassung des Protokolls von 1999 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon auszuhandeln
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32023D1009BESCHLUSS (EU) 2023/1009 DES RATES vom 15. Mai 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Plurinationalen Staat Bolivien über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Plurinationalen Staat Bolivien über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen bolivianischen Behörden
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 2 32019D0052BESCHLUSS (EU) 2019/52 DES RATES vom 20. Dezember 2018 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine Vereinbarung zur Änderung des bestehenden Zollkontingents für Geflügelfleisch und Geflügelfleischzubereitungen und zur Änderung der bestehenden Zollregelung für andere Geflügelteile, wie in Anhang I-A zu Kapitel 1 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits festgelegt
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32024D2971BESCHLUSS (EU) 2024/2971 DES RATES vom 5. November 2024 zur Genehmigung der Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Singapur über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Singapur an Programmen der Union und über die Assoziierung der Republik Singapur mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.