Erwägungsgrund 4 32025D1293
Dieser Vorschlag zur Änderung von Artikel 1 Buchstabe a des Übereinkommens soll auf der 28. Sitzung der durch Artikel 10 Absatz 1 des Übereinkommens eingesetzten Kommission (im Folgenden: „OSPAR-Kommission“) erörtert werden. Gemäß Artikel 15 Absatz 3 des Übereinkommens nimmt die OSPAR-Kommission die Änderung durch einstimmigen Beschluss der Vertragsparteien an.