Erwägungsgrund 3 32025D1293
Mit der vorgeschlagenen Änderung soll für größere Kohärenz zwischen dem Übereinkommen und den Bestimmungen der Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gesorgt werden, die bereits in Makaronesien gelten, um somit die Koordinierung zum Schutz und zur Erhaltung der reichen biologischen Vielfalt und der empfindlichen Ökosysteme in Makaronesien zu verbessern.